Supervision

Supervision lässt sich definieren als Reflexion des beruflichen Erlebens und Handelns.

Es kann folgende Ziele beinhalten:
– Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung beruflicher Handlungskompetenzen,
– emotionale Unterstützung und Entlastung in schwierigen Situationen bzw. Interaktionen,
– Lösung von Konflikten und damit
– Verbesserung von Arbeitsbeziehungen,
– Gesundheitsprävention wie Stress- und Burnout-Prävention,
– Qualitätssicherung u.a.

Im Fokus stehen die als schwierig oder problematisch erlebten beruflichen Situationen und Interaktionen, die systematisch einer Analyse, Reflexion und Bearbeitung unterzogen werden.
Dies geschieht in einem kreativen Dialog zwischen allen Beteiligten sowie in einem geschützten Rahmen (Verschwiegenheitsverpflichtung), wodurch die Reflexion und Lösungsentwicklung arbeitsbezogener Frage- bzw. Problemstellungen ermöglicht wird.

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Supervisionsprozess & -kontext

 

Grundhaltung der Supervisoren
Supervision versteht die Teilnehmer als Fachleute für ihre Themen und Anliegen und ist gekennzeichnet von respektvollem und wertschätzendem Umgang. Wesentlich ist dabei eine lösungs- und handlungsorientierte Haltung.

Supervision ist kein
– Training, Seminar oder Unterricht
– Ersatz für regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen
– Ersatz für unzureichende Führung bzw. Führungsdefizite
– Kompensationsinstrument für strukturelle Probleme

Der Supervisionsprozess
(1)  Eröffnungsphase: Themen-/Anliegensammlung
(2)  Präsentationsphase: Fall-/Anliegendarstellung eines Teilnehmers
(3)  Phase der Hypothesenbildung: Hypothesen/Assoziationen der Teilnehmer
(4)  Phase der Bearbeitung: Reflexion der Situation/des Falls unter veränderter Perspektive mit dem Ziel neuer Handlungsoptionen
(5)  Feedbackphase: abschließende Rückmeldung der Teilnehmer zum Fall/ Anliegen

Rahmenbedingungen für Supervision
Die Supervision sollte als Gruppen- bzw. Teamsupervision mit ca. 8 bis max. 15 Teilnehmer erfolgen. Eine feste Gruppe sollte über einen definierten Zeitraum zusammenarbeiten. 
Das Angebot sollte freiwillig und nicht etwa verpflichtend sein und in einem ca. sechs- bis zwölfwöchigem Rhythmus erfolgen. Die Dauer einer Supervisionssitzung kann in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer bis zu 180 Minuten betragen.
 Eine Verschwiegenheitspflicht aller Teilnehmer ist zwingend erforderlich.
Der Ort sollte für alle Teilnehmer gut erreichbar und zeitlich den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigten nachkommen.
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